Außergerichtliche Streitbeilegung


Über ausdrücklichen Wunsch führt Tramposch & Partner auch außergerichtliche Streitbeilegungen durch. Vielfach passiert das im Vorstadium eines Prozesses bzw. zur Prozessvermeidung.

Die diesbezügliche Kommunikation und die Verhandlungen werden sowohl aktiv, also zur Durchsetzung von Forderungen, als auch passiv, zur Abwehr oder zur Minimierung von Forderungen der Gegenseite durchgeführt.

Ziel der außergerichtlichen Streitbeilegung ist es, ein gerichtliches Verfahren zu vermeiden, und im Wege der Findung eines Kompromisses eine möglichst optimale Lösung für den Mandanten auszuverhandeln.