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Produkthaftung


Tramposch & Partner ist ebenfalls mit allen Aspekten betreffend den Bereich Produkthaftung vertraut. Wir übernehmen die Bearbeitung von Reklamationen, das Führen von Verhandlungsgesprächen und selbstverständlich auch die Vertretung im Falle eines Prozesses.

Das Produkthaftungsgesetz (PHG) regelt die Haftung von Personen- und Sachschäden, die durch einen bereits bei Inverkehrbringen vorhandene Fehler eines Produktes verursacht werden.

Ein Produkt nach dem Produkthaftungsgesetz ist jede bewegliche körperliche Sache, auch wenn sie ein Teil einer anderen beweglichen Sache oder mit einer unbeweglichen Sache verbunden worden ist, einschließlich Energie. Ein Produkt ist fehlerhaft, wenn es nicht die Sicherheit bietet, die man unter Berücksichtigung aller Umstände zu erwarten berechtigt ist.

Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz ist verschuldensunabhängig, es zählt daher lediglich die objektive Fehlerhaftigkeit eines Produktes und der Kausalzusammenhang zwischen dem Produktfehler und dem entstandenen Schaden. Ebenso ist die Haftung nicht davon abhängig, ob zwischen dem Haftendem und dem Geschädigten eine Vertragsbeziehung besteht.

Nach dem Produkthaftungsgesetz sind Personenschäden in vollem Umfang ersatzfähig (inkl. Schmerzengeld), Sachschäden werden jedoch nur dann ersetzt, wenn den Schaden nicht ein Unternehmer erlitten hat, der die Sache überwiegend in seinem Unternehmen verwendet hat. Überdies werden Sachschäden nur mit dem EUR 500,00 übersteigenden Teil ersetzt. Reine Vermögensschäden sind nicht von der Ersatzpflicht des Produkthaftungsgesetzes erfasst.

Der Schadenersatzanspruch aus der Produkthaftung verjährt nach allgemeinen Regeln 3 Jahre nach Kenntnis von Schaden und Schädiger.