Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht
Tramposch & Partner bietet umfassende Rechtsberatung in allen Belangen des Schadenersatz- und Gewährleistungsrechtes. Bei der Durchsetzung bzw. Abwehr von schadenersatz- bzw. gewährleistungsrechtlichen Ansprüchen - sowohl vor Gericht als auch außergerichtlich - können wir auf jahrzehntelange Erfahrung verweisen. Unser Fachwissen erstreckt sich auf Schadenersatzansprüche resultierend aus Verträgen, Unfällen jeder Art, insbesondere Verkehrsunfälle, Schi-, Sport- und Freizeitunfälle, sowie den Bereich Produkthaftung.
Wir informieren und unterstützen unsere Mandanten bei der Geltendmachung von Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüchen, sowohl bei materiellen als auch immateriallen Schäden:
- Schmerzengeld (körperlich & seelisch)
- Trauer- und Schockschaden
- Ansprüche für Haushaltshilfe
- Verdienstentgang (Renten- und Pensionseinbußen)
- Kostenersatz
- Heilungskosten
- Dauer- und Spätfolgen,
- Unterhalt
- Renovierungs- und Umbaukosten bei Invalidität
- Sachschäden
- etc.
Zu beachten ist, dass schadenersatzrechtliche Forderungen ab Kenntnis von Schaden und Schädiger binnen drei Jahren verjähren!