Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht


Tramposch & Partner bietet umfassende Rechtsberatung in allen Belangen des Schadenersatz- und Gewährleistungsrechtes. Bei der Durchsetzung bzw. Abwehr von schadenersatz- bzw. gewährleistungsrechtlichen Ansprüchen - sowohl vor Gericht als auch außergerichtlich - können wir auf jahrzehntelange Erfahrung verweisen. Unser Fachwissen erstreckt sich auf Schadenersatzansprüche resultierend aus Verträgen, Unfällen jeder Art, insbesondere Verkehrsunfälle, Schi-, Sport- und Freizeitunfälle, sowie den Bereich Produkthaftung.

Wir informieren und unterstützen unsere Mandanten bei der Geltendmachung von Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüchen, sowohl bei materiellen als auch immateriallen Schäden:

  • Schmerzengeld (körperlich & seelisch)
  • Trauer- und Schockschaden
  • Ansprüche für Haushaltshilfe
  • Verdienstentgang (Renten- und Pensionseinbußen)
  • Kostenersatz
  • Heilungskosten
  • Dauer- und Spätfolgen,
  • Unterhalt
  • Renovierungs- und Umbaukosten bei Invalidität
  • Sachschäden
  • etc.


Zu beachten ist, dass schadenersatzrechtliche Forderungen ab Kenntnis von Schaden und Schädiger binnen drei Jahren verjähren!