Ski-, Sport- und Freizeitunfälle

 

Egal, ob Ski-, Sport- oder Freizeitunfall – Tramposch & Partner ist kompetenter und zuverlässiger Ansprechpartner aufgrund langjähriger Erfahrung.

Gerade in der Freizeit sind Unfälle keine Seltenheit. Unsere Kanzlei übernimmt - sowohl außergerichtlich, als auch vor Gericht - die Durchsetzung oder Abwehr von Schadenersatzansprüchen, wie:

  • Schmerzengeld
  • Ersatz der Verhinderung des besseren Fortkommens
  • Verdienstentgang
  • Ersatz für Haushaltshilfe und Pflegekosten
  • Ersatz für vermehrte Bedürfnisse (Heilbehandlungskosten, Umbaukosten)
  • Sachschäden (beschädigte Ausrüstung, frustrierter Hotelaufenthalt, etc..)


Zudem kann es, wenn der Unfallgegner bei einem Freizeitunfall verletzt wird, zu einem Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung kommen.

Wir begleiten unsere Mandanten in derartigen Strafverfahren, wobei es uns häufig gelingt, die Verfahren noch vor der eigentlichen Hauptverhandlung zur Einstellung zu bringen.

Ein Unfall in der Freizeit ist ärgerlich genug. Die rechtlichen Konsequenzen können getrost unserer Kanzlei anvertraut werden. Unsere Mitarbeiter sind selbst sportbegeistert und können daher nicht nur aufgrund ihrer rechtlichen Kompetenz, sondern auch aufgrund ihrer eigenen Erfahrung optimale Ergebnisse erzielen.